AUSSCHREIBUNG 2024:
WERDE DAS NÄCHSTE
IBT-PROJEKT!

Im Rahmen der zweiten Ausschreibung möchten wir zwei weitere Projekte auf den Weg bringen. Dafür stellen wir eine Förderung von 500.000 Euro sowie 1.500.000 Euro abhängig vom Entwicklungsgrad zur Verfügung. Wir suchen:

  • Vielversprechende Ideen mit Aussicht auf Skalierung und Kommerzialisierung

  • Innovative und forschungsbasierte Gründungsvorhaben mit validiertem Proof-of-Concept

  • Neuartige und wertvolle IP mit hohem Potenzial für Weiterentwicklung

In der ersten Phase der Förderung durch das IBT erfolgt die zügige wissenschaftliche und marktorientierte Weiterentwicklung, damit aus einer Forschungsidee eine Geschäftsidee wird und mit einem fundierten Businessplan zeitnah eine Unternehmensgründung erfolgt. Danach liegt der Fokus auf der Aufnahme der Geschäftstätigkeit sowie auf der Ermöglichung weiterer externer Finanzierung.

Fristen und Schritte des zweistufigen Auswahlverfahrens

Montag, den 13.5.2024:
Offizielle Veröffentlichung der Ausschreibung

Montag, den 1.7.2024 (23:59 Uhr):
Einreichung der Projektskizzen

Montag, den 29.7.2024:
Auswertung der Skizzen und Auswahl der Finalisten

August 2024 (date tbc):
2. IBT Portfolio-Konferenz – Pitches vor der Jury und Projektauswahl

Einreichung / Submission

Prof. Dr. Thomas Sommer
Geschäftsführer/Managing Director

Institute for Biomedical Translation (IBT) Lower Saxony
c/o Medizinische Hochschule Hannover
OE 9001, Carl-Neuberg-Str. 1, 30625 Hannover
Telefon: +49 160 475 5631
E-Mail: sommer.thomas [at] mh-hannover.de

Kontakt

Diese Ausschreibung wird im Schulterschluss der IBT-Gründungsinstitutionen (MHH, HZI und UMG) initiiert; teilnahmeberechtigt am Verfahren sind Mitarbeitende dieser Einrichtungen. Die kommenden IBT-Ausschreibungen werden niedersachsenweit zugänglich sein.

FAQ

Wie können Partner aus Niedersachsen bzw. Deutschland mit eingebunden werden? z.B. Mitantragsteller oder nur als Auftragnehmer?

Die Regelung von mind. 51% von Beiträgen des Hauptantragstellers beinhaltet auch Verbundprojekte der IBT Gründungseinrichtungen.

Die Obergrenze für externe Dienstleistungen ist bei bei 49% maximiert.

Sind Overheadkosten für die Budgeterstellung dieser Projekte erlaubt? Falls ja, welche Overheadkosten müssen angesetzt werden?

Overheadkosten sind für die Budgeterstellung der Projekte nicht erlaubt.

Gibt es vorgegebene Berichtspflichten?

Alle sechs Monate müssen die Projekte einen Zwischenbericht (Progress Report) sowie zum Projektabschluss einen Endbericht (Final Report) einreichen.

Die Berichtspflicht kann allerdings nach Rücksprache mit der IBT Geschäftsstelle je nach den Bedürfnissen und Spezifikationen des Projekts angepasst werden.

Müssen die jeweiligen Geschäftsführungen (GF) die Anträge auch abzeichnen?

Anträge müssen von der jeweiligen Geschäftsführung abgezeichnet werden.